Ich verweise hier auch nochmal auf die www.ripe.net/publications/docs/ripe-690/
Im Bereich der elektrischen Energieversorgung werden die DIN VDE Vorschriften als privates technisches Regelwerk mit Empfehlungscharakter allgemein anerkannt und von allen Parteien zur Vorgabe des Stands der Technik herangezogen.
Das ist keinesfalls ein Thema der Vertragsfreiheit.
Wenn jetzt ein Anbieter den Stand der Technik, der durch die Vorgaben des Réseaux IP Européens Network Coordination Centre definiert ist für seine Verträge ausschließen möchte, muss dieses Vorgehen von der BNetzA abgelehnt werden.
Im Bereich der elektrischen Energieversorgung werden die DIN VDE Vorschriften als privates technisches Regelwerk mit Empfehlungscharakter allgemein anerkannt und von allen Parteien zur Vorgabe des Stands der Technik herangezogen.
Das ist keinesfalls ein Thema der Vertragsfreiheit.
Wenn jetzt ein Anbieter den Stand der Technik, der durch die Vorgaben des Réseaux IP Européens Network Coordination Centre definiert ist für seine Verträge ausschließen möchte, muss dieses Vorgehen von der BNetzA abgelehnt werden.
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